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Deutsches Meldegesetz Keine Doppelbesteuerung Mit Der Schweiz

Deutsches Meldegesetz: Keine Doppelbesteuerung mit der Schweiz

Hauptwohnsitz maßgeblich für Steuerpflicht

Das deutsche Meldegesetz sieht keine Regelungen vor, die eine Doppelbesteuerung mit der Schweiz ermöglichen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) hervor. Demnach ist der Hauptwohnsitz maßgeblich für die Bestimmung der Steuerpflicht.

Fester Wohnsitz in der Schweiz oder Zweitwohnsitz in Deutschland

In der Regel bedeutet dies für Auswanderer, dass sie einen festen Wohnsitz in der Schweiz anmelden müssen. Sollten sie neben ihrem ausländischen Wohnsitz einen Zweitwohnsitz in der Schweiz haben, ist dieser ebenfalls in Deutschland anzumelden.

Über 300.000 Deutsche in der Schweiz

In der Schweiz leben derzeit über 304.600 Deutsche. Auf der anderen Seite wohnen in Deutschland immer noch 88.600 Schweizer Bürger.


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